Verbraucher im Sinne des §13 BGB, mit welchen ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Coaches geschlossen wird, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsrecht wird durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung ausgeübt, indem Sie uns über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Erklärung ist zu richten an:
Siehe Impressum des Anbieters
Sie können dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an uns senden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelt berechnet.
Hinweis zum Wertersatz
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. (§ 357a BGB)
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits beginnen soll und Ihre Kenntnis davon bestätigt, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren, so erlischt dieses, sofern die Dienstleistung zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits vollständig erbracht wurde. (§ 356 Abs. 4 BGB)
Eine Erklärung Ihrerseits zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung kann entweder schriftlich oder durch das Anhaken einer Checkbox erfolgen, nach der Sie verlangen, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll. Diese kann wie folgt aussehen:
In Kenntnis der Widerrufsbelehrung, verlange ich ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich zur Zahlung für bis zum Widerruf erfolgte Leistungen verpflichtet bin und dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter mein Widerrufsrecht verliere.